Steuerberatung für Immobilienkauf und Immobilienbesitzer in Bonn - Bauer - Kosok Steuerberatungs GbR
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Steuerberatung für Immobilienkauf und Immobilienbesitzer in Bonn

Die eigene Immobilie gilt vielen als ein solides Fundament für die Altersvorsorge. Deshalb sollte man Angebote genau prüfen. Wir sind Ihnen behilflich, die Tücken beim Immobilienkauf und bei der Immobilienfinanzierung zu erkennen und zu umgehen.

Immobilienkauf – tun oder unterlassen?

In Zeiten niedriger Zinsen und mangels guter Alternativen für eine sichere Kapitalanlage scheint der Immobilienkauf eine todsichere Kapitalanlage zu sein. Egal wie verlockend das Angebot ist, unterschreiben Sie keine Verträge leichtfertig. Nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich selbst ein Bild von der tatsächlichen Lage und vom tatsächlichen Zustand der Immobilie bzw. des Grundstücks. Wenn Sie einen Bausachverständigen oder anderen Bauexperten ins Vertrauen ziehen, dann bekommen Sie ein objektives Bild von Ihrer Traumimmobilie und Hinweise auf mögliche Zusatzkosten.

Die selbstgenutzte Immobilie bringt steuerlich kaum Vorteile. Nur bei Fremdvermietung gelten Immobilien als Investitionsobjekt. Dann können die Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Ein legaler Steuerspar-Trick besteht darin, dass die Immobilie zunächst fremd vermietet wird und erst einige Jahre später selbst genutzt wird.

Die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR in Bonn prüft die Immobilienangebote hinsichtlich der Steuerersparnis und der Finanzierung. Dazu gehört auch die Feststellung Ihrer aktuellen finanziellen Lage, Ihres regelmäßigen Einkommens und der regelmäßig anfallenden Ausgaben. Da meistens der Immobilienkauf auf Kredit erfolgt, legen wir besonderen Wert auf eine solide Finanzierung. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, dann wird Ihr Immobilienkauf erfolgreich sein.

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung

Vermögende Personen gehen noch einen Schritt weiter und wollen aus der Vermietung von Wohneigentum attraktive Einnahmen erzielen und so den Ruhestand finanziell absichern.
Mieteinkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Werbungskosten für die Immobilie können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn jede Einheit mindestens 66 % der ortsüblichen Miete erreicht. Wird der Wert unterschritten, muss eine aufwendige Aufteilung in entgeltliche und unentgeltliche Nutzungsüberlassung vorgenommen werden. Die Ausgaben für die Immobilie wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Betriebskosten, Zinsen für Kredite, Instandhaltungskosten, Abschreibungen, u.a. werden als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen.

Bauabzugsteuer auch für private Vermieter?

Auch Privatpersonen können bei der Vergabe von Bauleistungen zur Zahlung der Bauabzugsteuer an das Finanzamt verpflichtet werden. Doch wie immer im deutschen Steuerrecht, gibt es auch hier Ausnahmen. Wer nicht mehr als 2 Wohnungen besitzt oder wer den gleichen Bauunternehmer für Baumaßnahmen bis maximal 5000 € pro Jahr beauftragt, muss keine Bauabzugsteuer entrichten. Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer erhalten Sie beim Steuerberater.

Immobilie im Erbfall – Erbschaftsteuer vermeiden

Der Wert von Immobilien in guten Lagen, vor allem in Großstädten und Ballungsräumen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch wenn man nicht verkaufen möchte, prüfen Sie den Wert Ihrer Immobilie, Ihres übrigen Vermögens und das Testament regelmäßig. Nur mit regelmäßiger Prüfung und vorausschauender Planung lassen sich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer auf ein Minimum beschränken oder gar vermeiden. Genügend Zeit ist die wichtigste Voraussetzung, um eine steuerliche Gestaltung in Ihrem Sinne zu arrangieren. Aktuell stehen nahen Familienangehörigen hohe Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zur Vermögensnachfolge unter steuerlichen Aspekten.

Unser Leistungsangebot zur Steuerberatung für Immobilienkauf und Immobilienbesitzer – Ihre Vorteile:

  • Beratung zu Immobilienkauf und Immobilienfinanzierung
  • Finanzierungsvergleich
  • Prüfen auf mögliche Steuervorteile bei Immobilienkauf
  • Bauabzugsteuer
  • Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steueroptimale Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Steuerliche Grundstücksbewertung