Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte, Manager und andere Führungskräfte in Bonn - Bauer - Kosok Steuerberatungs GbR
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Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte, Manager und andere Führungskräfte in Bonn

Alle Jahre wieder sorgt der heranrückende Abgabetermin für die Steuererklärung für Aufregung und hektisches Treiben. Wir bieten Arbeitnehmern, Angestellten, Managern und anderen Führungskräften im Großraum Bonn eine individuelle Steuerberatung, weil das sture Ausfüllen der endlosen Formulare

  • Einkommensteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage Vorsorgeaufwand

nicht automatisch bedeutet, Steuern zu sparen. Unsere Steuerkanzlei bietet nicht nur die Erstellung der privaten Steuererklärung und aller erforderlichen Anlagen an, sondern berät Sie ausführlich zu den vielen sich bietenden Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast. Verschenken Sie keine Steuern und nutzen Sie alle sich bietenden Möglichkeiten, legal Steuern zu sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Privathaushalt als Arbeitgeber

In unserer hektischen Welt ist Zeit sehr kostbar. Gerade wenn im Beruf regelmäßig Überstunden oder häufige Dienstreisen auf der Tagesordnung stehen, bleibt nicht immer ausreichend Zeit und Muse, die im Haushalt und Garten anfallenden Arbeiten zu erledigen. So kann man über Agenturen sich Hilfe ins Haus holen, die einem die Hausarbeit abnimmt oder die Reparatur- und Verschönerungsarbeiten durchführt.

Beauftragen Sie eine Putzhilfe, die nicht selbständig auf eigene Rechnung arbeitet, dann treten Sie als Arbeitgeber in Erscheinung. Die Verlockung ist groß, am Fiskus vorbei, Haushaltshilfen zu beschäftigen. Wer glaubt, dass er mit einer nicht angemeldeten Anstellung im Privathaushalt finanziell günstiger fährt, der irrt gewaltig. Im Gegenteil, er macht sich der Schwarzarbeit im Privathaushalt mit all seinen Konsequenzen schuldig. Beide Seiten gehen mit der Schwarzarbeit erhebliche Risiken ein, weil weder ein durchsetzbarer Anspruch auf Bezahlung noch ein Anspruch auf Gewährleistung besteht.

In den meisten Fällen verdient die Putzhilfe bzw. Haushaltshilfe nicht mehr als 450 € pro Monat, weshalb diese bei der Minijobzentrale angemeldet werden muss. Beachten Sie, dass auch für Minijobs der Mindestlohn und die entsprechende Arbeitszeit eingehalten werden muss. Steigt der Mindestlohn, so sinkt die maximal zulässige Arbeitszeit im gleichen Maße, solange der Gesetzgeber die Einkommensgrenze für den Minijob nicht erhöht. Aktuell beträgt die Grenze für den Minijob 450 € (Stand 2019).

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet die oben erwähnten typischen Haushaltstätigkeiten in „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“. Beide Bereiche werden steuerlich gefördert.

Steuerabzug pro Kalenderjahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen                                     20 % bzw. max. 4000 Euro
angestellte Haushaltshilfe
Betreuungsleistungen im Haushalt
Pflegeleistungen im Haushalt

angestellte Haushaltshilfe auf Minijob-Basis               20 % bzw. max. 510 Euro

Handwerkerleistungen
(nur Arbeitskosten, keine Materialkosten)                   20 % max. 1200 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind regelmäßige Arbeiten im eigenen Haushalt bzw. auf dem eigenen Grundstück. Darunter fallen

  • die Reinigung der Wohnung,
  • das Wäschewaschen,
  • Mahlzeiten zubereiten,
  • Blumen in der Wohnung und im Garten gießen,
  • Rasenmähen
  • die Kinderbetreuung,
  • die Pflege von Angehörigen im Haushalt

Um die Steuervorteile für Handwerkerleistungen zu nutzen, müssen die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten auf der Rechnung ausgewiesen sein. Eine Barzahlung der Rechnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Überweisen Sie grundsätzlich den Betrag auf den Handwerkerrechnungen!

Familie bereichert das Leben und hilft Steuern sparen

Die Ehe genießt im Steuerrecht eine bevorzugte Behandlung. Das Ehegattensplitting bringt Paaren mit sehr unterschiedlichen Einkommen finanzielle Vorteile. Viele Lohnersatzleistungen und Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, sind an den Nettoverdienst gekoppelt. Deshalb bringt die rechtzeitige Änderung der Steuerklasse zwischen den Eheleuten langfristige finanzielle Vorteile.

Familienangehörige bekommen besonders hohe Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, nämlich 500.000 € für den Ehegatten und 400.000 € für jedes Kind. Bei geschickter Planung und Ausnutzung vorhandener Gestaltungsspielräume lässt sich die Erbschaftsteuer auf ein Minimum begrenzen und oft vermeiden. Schieben Sie die Regelung der Vermögensnachfolge in der Familie nicht auf die lange Bank. Die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR in Bonn bietet Ihnen umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei der steuerlichen Gestaltung des Testaments und bei der Vermeidung der Erbschaftsteuer an. Hier gilt im wahrsten Sinne des Wortes die Devise „Zeit ist Geld“. Zögern Sie nicht zu lange und vereinbaren Sie einen Termin mit dem Steuerberater.

Vermögensplanung und steueroptimierte Vermögensübertragung – clever Steuern sparen

Angesichts der aktuellen Lage an den Kapitalmärkten und der Politik der Europäischen Zentralbank ist die kluge Altersvorsorge und Vermögenssicherung für alle Steuerzahler eminent wichtig. Deshalb bietet unsere Steuerkanzlei eine umfassende Vorsorgeplanung und Vermögensplanung an.
Beim Vermögenscheck wird das gesamte Vermögen wertmäßig erfasst, ebenso die vorhandenen Kredite und Zahlungsverpflichtungen. Auch mögliche Rentenansprüche und vorhandene Verträge zur Altersvorsorge werden betrachtet. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Strategien, vorhandenes Vermögen zu mehren und zu sichern.
Ehe Sie Verträge zu Kapitalanlagen, Immobilienkauf u,a, unterschreiben, lesen Sie das Dokument aufmerksam durch und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Unsere Steuerkanzlei prüft Prospekte hinsichtlich der angepriesenen Steuerersparnisse und um welche Form der Kapitalanlage es sich handelt. Betrachten Sie vorgelegte Finanzierungen kritisch und holen Sie sich selbst weitere Finanzierungsangebote bei Banken Ihrer Wahl ein. Unser Ziel ist es, dass Sie in eine sorgenfreie Zukunft schauen können.
Erbschaftsteuer muss nicht sein
Langfristige Planung ist die beste Voraussetzung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu vermeiden. Die hohen Freibeträge bei der Schenkungsteuer stehen aller 10 Jahre neu zur Verfügung. Gestalten Sie zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge in der Familie. Es steht Ihnen frei, an Schenkungen auch Bedingungen zu knüpfen, zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht beim Verschenken des Wohnhauses.
Mit der Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten geben Sie den Angehörigen Sicherheit und können einem zerstörerischen Streit um das Erbe erfolgreich entgegenwirken. Während der versierte Anwalt für Erbrecht ein kluges Testament aufsetzt, prüft der Steuerberater die steuerlichen Folgen der Testamentsgestaltung und gibt seinerseits Empfehlungen.

Unser Leistungsangebot zur Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte, Manager und andere Führungskräfte – Ihre Vorteile:

  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung)
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Belastungsvergleiche und Berechnung von Kosten für Haushalthilfen
  • Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung zur steueroptimierten Vermögensübertragung
  • Steuerliche Grundstücksbewertung