Die Finanzbuchhaltung wird gern als notwendiges Übel betrachtet. Viele sehen zunächst den betriebenen Aufwand, der erforderlich ist, dass Monat für Monat pünktlich die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt wird. Die zeitnah geführte Buchhaltung liefert darüber hinaus wichtige Information zur allgemeinen Lage im Unternehmen, zum Beispiel:
Die Finanzverwaltung verlangt seit einigen Jahren die Abgabe der Steuererklärung und die Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form. Die digitale Buchhaltung hebt den Datenaustausch zwischen Mandant, Steuerberater, Bank und Finanzverwaltung auf eine neue Stufe. Trotz aller Skepsis überwiegen am Ende die Vorteile und machen die digitale Buchhaltung zu einer interessanten Alternative der „konventionellen“ Buchhaltung. Kurz zusammengefasst:
Jede Umstellung bedeutet Abschied nehmen von ein gefahrenen Routinen und das Einlassen auf neue Verfahren und Arbeitsweisen. Dies führt bei der Umstellung der betrieblichen Buchhaltung auf die digitale Buchhaltung zu Eingewöhnungsschwierigkeiten, die in den meisten Fällen schnell überwunden waren.
Digitale Buchhaltung bedeutet, die digitale Verarbeitung der Rechnungen und Belege, automatischer Abgleich mit den Kontobewegungen und die automatische Buchung der Geschäftsvorfälle. Ab sofort müssen Sie weder die Belege vorsortieren noch die Pendelordner in die Kanzlei bringen. Sie schicken alle Unterlagen und Belege per Internet in unser Steuerbüro. Immer mehr Unternehmen übermitteln die Rechnungen elektronisch, d.h., viele Rechnungen liegen schon im Dateiformat vor. Die noch vorhandenen Papierbelege werden zunächst eingescannt und können dann ebenfalls mühelos an die Steuerkanzlei weitergeleitet werden.
Alle Belege und Unterlagen werden in unserer Kanzlei revisionssicher archiviert und stehen jederzeit zur Verfügung. Die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt. So behalten Sie die Unternehmensentwicklung im Blick und können rechtzeitig gegensteuern.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ sagt der Volksmund. Und so halten wir es auch bei der Finanzbuchhaltung. Wir achten bei der Buchung der Geschäftsvorfälle auf die korrekte Rechnungslegung und die richtige Zuordnung der Umsatzsteuer. Gefährden Sie nicht den Ihnen zustehenden Vorsteuerabzug aus Rechnungen Ihrer Lieferanten und Dienstleister. Falsch ausgestellte Rechnungen machen den Vorsteuerabzug zunichte. Bei größeren Beträgen kann die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigt werden. Typische Probleme in der Buchhaltung sind:
Die Buchhaltung sollte daher nur von geschulten Fachleuten durchgeführt werden. Die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR in Bonn erledigt ihre Buchhaltung zeitnah und zuverlässig, kontrolliert die Rechnungen und übernimmt die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung. So bleibt Ihnen Ärger bei der Umsatzsteuervoranmeldung und bei der Betriebsprüfung erspart!