Lohnbuchhaltung - Bauer - Kosok Steuerberatungs GbR
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Lohnbuchhaltung

Neben der Finanzbuchhaltung übernehmen wir für Sie als Arbeitgeber auch die Abwicklung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Verspätete oder nicht korrekte Lohn- und Gehaltszahlungen schlagen sich negativ auf die Motivation der Mitarbeiter nieder. Verlorenes Vertrauen lässt sich nur schwer zurückgewinnen. Geben Sie lieber die sensible Lohnbuchhaltung in die Hände erfahrener Lohnexperten. Die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR erbringt Monat für Monat die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung für viele Unternehmen in Bonn, Königswinter, Siegburg, Sankt Augustin und anderswo.

Die Anforderungen an die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung sind groß. Flexible Arbeitszeiten, individuelle Arbeitszeitkonten, Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, Minijobs, Prämien und Bonuszahlungen. Die Lohnexperten der Steuerkanzlei behalten den Überblick, auch wenn sich Vereinbarungen zwischen Management und Belegschaft in den Betrieben oder gesetzliche Bestimmungen ändern.

Das Outsourcing der Lohnbuchhaltung an unser Steuerbüro gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Krankengeld korrekt berechnet wird, die Reisekosten richtig gebucht werden, die Feiertags- und Überstundenzuschläge exakt ermittelt werden.

Unser Kanzleiservice zur Lohnbuchhaltung umfasst regelmäßig die Erstellung der einzelnen Abrechnungen sowie die Übermittlung an Finanzämter, Krankenkassen und sonstige Institutionen. Dabei können Sie beispielsweise durch die direkte elektronische Datenübermittlung der Zahlungsbeträge an Ihre Bank von den manuellen Überweisungen entlastet werden.

Digitale Lohnbuchhaltung – schnell und effizient

Im Zuge der digitalen Buchhaltung bietet die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR auch die digitale Lohnbuchhaltung an. Alle notwendigen Lohndaten werden digital erfasst. So stehen unseren Mitarbeitern für die Lohnabrechnung jederzeit alle aktuellen Daten zur Verfügung. Wichtige personenbezogene Dokumente wie Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen werden in der digitalen Personalakte geführt.

Lohnkostenoptimierung – oder wie man das Nettoeinkommen steigert

Auch wenn sich primär Arbeitgeber von der Lohnkostenoptimierung angesprochen fühlen, so sollten sich auch die Mitarbeiter über Ihren Lohn und gewünschte Gehaltszulagen Gedanken machen. Abhängig von der persönlichen Einkommenssituation muss nicht jede Lohnsteigerung zu mehr Geld im eigenen Portemonnaie führen. Die kalte Progression macht so manches Mal einen Strich durch die Rechnung.

Arbeitgeber sind interessiert, gute, leistungsbereite Mitarbeiter im Unternehmen zu halten bzw. engagierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden. Das zu erwartende Gehalt ist ein wichtiger Mosaikstein in dem Beziehungsgeflecht Arbeitgeber – Arbeitnehmer. Den Slogan „Guter Lohn für gute Arbeit“ kennen auch die Arbeitgeber. Am Ende kann sich eine individuelle Lohnstrategie für beide Seiten auszahlen und den Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Niedrigere Lohnnebenkosten und mehr Nettoeinkommen sprechen auch die Mitarbeiter an.

Mit steuerfreien und sozialversicherungsfreien Lohnbestandteilen lassen sich attraktive Vergütungen gestalten, die sich an der aktuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen des Mitarbeiters orientieren. Mit Lohnbausteinen wie Übernahme oder Zuschuss für Kita-Betreuung, Erholungsbeihilfe, Jobticket bzw. Tankgutschein, Personalkauf, Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge kann die für Arbeitnehmer unangenehme kalte Progression abgemildert werden und der Arbeitgeber muss trotz vieler finanzieller Vorteile für den Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen.

Selbstverständlich beraten wir Sie zu den gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen für Mindestlohn, Minijob und die betriebliche Altersvorsorge.

Wenn Sie mehr zu Lohnkostenoptimierung, steuerfreien Lohnbausteinen, Mindestlohn oder betriebliche Altersvorsorge erfahren wollen, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Steuerberater in Bonn-Beuel.

Unser Leistungsangebot zur Lohnbuchhaltung – Ihre Vorteile:

  • Pünktliche und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnung von Urlaubsgeld und Krankengeld
  • Digitale Lohnbuchhaltung
  • Reisekostenabrechnung
  • Lohnsteueranmeldung
  • Beratung zu Mindestlohn, Minijob, Teilzeitbeschäftigung
  • Beratung zur Lohnsteueroptimierung
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
  • Beratung und Unterstützung bei Lohnsteueraußenprüfung und bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger