Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Bonn - Bauer - Kosok Steuerberatungs GbR
15738
page-template-default,page,page-id-15738,bridge-core-3.1.2,qi-blocks-1.2.7,qodef-gutenberg--no-touch,qode-quick-links-2.1,qodef-qi--no-touch,qi-addons-for-elementor-1.7.0,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.1,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.1,vc_responsive,elementor-default,elementor-kit-15962
 

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Bonn

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine hoheitliche Aufgabe des Steuerberaters. Dessen ungeachtet gehört der Jahresabschluss immer in die professionellen Hände eines Steuerberaters. Vor allem bilanzierende Unternehmen können die vorhandenen Wahlmöglichkeiten bei der Aufstellung der Bilanz zu ihren Gunsten anwenden. Die korrekte Bewertung der gelagerten Waren, Zwischenprodukte und Rohstoffe birgt Konfliktpotential. Nachlässigkeiten können fatale Folgen für das Unternehmen haben.

Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung. Unsere Steuerberater unterwerfen den Jahresabschluss einer kritischen Analyse und sprechen mit dem Mandanten darüber. Der Jahresabschluss und die Bilanzanalyse liefern wichtige Hinweise zur Liquidität des Unternehmens, zur Ertragslage und Möglichkeiten zur Steuergestaltung im darauf folgenden Jahr.

Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir Ihren Jahresabschluss nach den für Ihr Unternehmen einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften. Dabei führen wir im Bedarfsfall selbstverständlich die Überleitung von der Handels- zur Steuerbilanz durch. Im Falle einer Offenlegungspflicht veröffentlichen wir Ihren Jahresabschluss gerne im elektronischen Bundesanzeiger.

Der Jahresabschluss – die Visitenkarte der Unternehmen in Bonn

Das Wirtschaftsjahr wird mit dem Jahresabschluss abgeschlossen. Der Jahresabschluss zeugt von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, wofür sich die Mitarbeiter, Gesellschafter, Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten interessieren. Banken und staatliche Stellen ziehen den aktuellen Jahresabschluss zu Rate, um über die Vergabe von Krediten und Fördermitteln zu entscheiden.

Der Jahresabschluss bilanzierender Unternehmen besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang. Die Wahlmöglichkeiten bei der Aufstellung der Bilanz eröffnen Spielräume, um einen möglichst hohen Gewinn als Beweis der wirtschaftlichen Stärke auszuweisen oder einen möglichst geringen Gewinn, um weniger Steuern oder Abfindungen zahlen zu müssen. Eine langfristig geplante Bilanzpolitik beeinflusst unterjährig verschiedene Unternehmensentscheidungen, beispielsweise zu Investitionen und deren Finanzierung.

Bilanzanalyse

Die Bilanzanalyse erhöht die Aussagekraft des Jahresabschlusses, weil die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser beurteilt werden kann. Mit typischen Kennzahlen wird die Bilanz Ihres Unternehmens analysiert, ähnlich wie es die Banken machen. Wichtige Kennzahlen in der Bilanzanalyse sind:

  • Eigenkapitalquote
  • Eigenkapitalrentabilität
  • Verschuldungsgrad
  • Umsatzrendite
  • ROI
  • Cash-Flow
  • Liquidität und Liquiditätsgrade

Der Branchenvergleich gibt Auskunft zur Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens und Hinweise auf mögliche Stärken und Defizite. Sprechen Sie unseren Steuerberater an – gemeinsam wird ein individuelles Kennzahlensystem entwickelt, was sich an den Bedürfnissen und Zielsetzungen des Unternehmens orientiert.

E-Bilanz

Die Finanzverwaltung treibt die Digitalisierung voran. Bilanzierende Unternehmen sind nun verpflichtet, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie den Anlagespiegel elektronisch zu übermitteln. Die Erstellung der E-Bilanz kann nervenaufreibend sein, da die Taxonomie von Jahr zu Jahr verändert und um neue Positionen erweitert wird. Die Steuerberatung Bauer-Kosok GbR in Bonn nimmt Ihnen die lästige Aufgabe, die E-Bilanz zu erstellen, ab.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – der Jahresabschluss für Freiberufler und Kleinunternehmer

Die Tatsache, keine Bilanz aufstellen und keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen, unterstreicht die besondere Stellung der Freiberufler. Sie dürfen den Gewinn nach Ende des Wirtschaftsjahres mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Auch den nicht bilanzierenden Unternehmen, Kleinunternehmern und vielen Existenzgründern steht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung offen.

Gewerbetreibende, deren Gewinn 60.000 Euro oder deren Umsatz 600.000 Euro übersteigt, werden von der Finanzverwaltung informiert, ab wann sie zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung wechseln müssen. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die beim Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf die Bilanzierung erstellt werden muss, gehört in die Hände eines Steuerberaters, weil viele Bestimmungen beachtet werden müssen.

Unser Leistungsangebot zum Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Ihre Vorteile:

  • Besprechung der Strategie für den Jahresabschluss
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Handels- und Steuerbilanz
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Eröffnungsbilanz
  • Bilanzanalyse
  • Branchenvergleich
  • E-Bilanz und Übermittlung an die Finanzverwaltung